Saisonarbeitsbetriebe

Was gilt als Saisonarbeit? Wer ist kurzfristig beschäftigt? Und welcher Versicherungsschutz wird benötigt?

Hier haben wir die wichtigsten Informationen zur Saisonarbeit für Sie zusammengefasst.

Sicherstellung des Versicherungsschutzes

Saisonarbeitnehmer, die dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen, sind mit Beginn der Beschäftigung gesetzlich unfallversichert. Der zeitliche Umfang der Saisonbeschäftigung ist für den Unfallversicherungsschutz unerheblich. Darüber hinaus sind die Wege vom ausländischen Wohnort zur deutschen Arbeitsstelle grundsätzlich versichert.

Besteht für den Saisonarbeitnehmer aufgrund einer geringfügigen oder kurzfristigen Beschäftigung Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung und ist der Saisonarbeitnehmer nicht im Wohnmitgliedstaat krankenversichert, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung (z. B. Erntehelferversicherung) durch den Arbeitgeber für die Dauer der Saisonarbeitnehmertätigkeit.

Lukas Wurbs Versicherungsmakler

Wir beraten Sie gern ausführlich zu allen Fragen rund um die Absicherung der Saisonarbeit. Nehmen Sie gern mit und Kontakt auf und vereinbaren einen Termin.

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